Sämtliche Informationen werden mit der größten Sorgfalt zusammengestellt. Angesichts der schnellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise können sie gleichwohl den Sach- und Diskussionsstand lediglich zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergeben.
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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF Folgendes beschlossen (BMF, Schreiben vom 09.04.2020, Az. C 5 – S 2342/20/10009 :001, Abruf-Nr. 215201):
Das hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein weiteres Hilfsprogramm speziell für Kleinunternehmen, die auf Grund der Corona-Krise in "nanzielle Schwierigkeiten geraten, auf die Beine gestellt.
Seit Freitag, dem 3. April 2020, können hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten den neuen Direktkredit Hessen–Mikroliquidität beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet.
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.
Die Antragstellung ist elektronisch seit dem 03.04.2020 möglich sein. Alle benötigten Unterlagen sowie Informationen zur Antragstellung stehen ebenfalls seit dem 03.04.2020 auf der WIBank-Seite unter diesem
bereit. Schon jetzt finden Sie hier Details zum neuen Programm Hessen-Mikroliquidität.