Lohnbuchführung

Effizienzgewinn durch Outsourcing

Die Lohnbuchhaltung zählt wegen des sich ständig im Wandel befindlichen Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zu den wohl umfangreichsten und komplexesten Disziplinen im deutschen Steuerrecht.

Sie profitieren von der Auslagerung dieses Aufgabengebietes hauptsächlich durch Rechtssicherheit und enormem Gewinn an Zeit, die sie in Ihre eigentlichen unternehmerischen Aufgaben investieren können. Wir sind stets auf dem neuesten Stand im Hinblick auf Gesetzesänderungen, technische Anforderungen, Datensicherheit und Archivierung.

Lohnabrechnungen

Die Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung stellt nur den Anfang unseres Leistungsumfanges dar: Wir gehen weit darüber hinaus und kümmern uns um die Einhaltung der ständig steigenden gesetzlichen Anforderungen, prüfen Sozialversicherungspflichten und optimieren Ihre Lohnabrechnung aufgrund unserem lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtliches Know How.

Baulohn

Der Bereich der Baulohnabrechnung umfasst neben der Abrechnung von Bauhauptbetrieben auch die Bearbeitung von Baunebenbetrieben. Zu den Baunebenbetrieben gehören Dachdecker, Gerüstbauer, Maler, sowie Garten- und Landschaftsbau.

Dabei ist zu beachten, dass jede Branche in bestimmten Bereichen individuellen Bestimmungen unterliegt.

Als Besonderheit sei hier der Zeitraum der Saisonkurzarbeit, besser als „Schlechtwetter“ bekannt, die Arbeitszeitverteilung sowie die Berechnung von Urlaubsanspruch bzw. Urlaubsentlohnung genannt.

Lohngestaltung

Lohngestaltung verfolgt die Zielsetzung, Vergütungsvereinbarungen in Arbeitsverträgen so zu treffen, dass der Arbeitgeber seine Personalkosten senkt und die Arbeitnehmer mehr „Netto“ erhalten können.

Dazu bietet das Steuerrecht eine Vielzahl von steuerfreien und pauschalversteuerten Vergütungsarten, die in der Regel auch sozialversicherungsfrei sind. Ihr Vorteil ist der richtige Einsatz dieser Vergütungsmöglichkeiten anstelle von steuer- und sozialabgabenpflichtigen Bruttobezügen bei allen bestehenden und neuen Arbeitsverhältnissen.

Meldungen an Behörden

Neben den laufenden Beitragsnachweisen und der LSt-Anmeldung gibt es noch eine Fülle von Meldungen an verschiedene Institutionen, die wir natürlich auch im Rahmen der Lohnbuchführung für Sie übernehmen, wie z.B. An- und Ab- und Ummeldungen bei Krankenkassen, Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz, Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft, Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe, Antrag auf Mutterschaftsgeld, Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen und, und , und ...

Betreuung bei LSt- und Sozialversicherungsprüfungen

Wir betreuen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen voll umfassend. Neben der Abstimmung mit Ihnen und dem Prüfer über Beginn, Ort und zeitlichen Umfang der durchzuführenden Prüfung bereiten wir die relevanten Unterlagen fachgerecht auf und stellen sie dem Prüfer ebenso zur Verfügung wie einen eigenen Arbeitsplatz, klären evt. Unstimmigkeiten, beratschlagen Kompromissvorschläge und setzen im Streitfall auch Ihr Recht durch.
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